Öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen müssen eine kantonale Betriebsbewilligung und eine Zulassungsnummer für die Abrechnung mit den Krankenkassen (eine sogenannte ZSR-Nummer) haben. In der Regel verfügen die öffentlichen Spitex-Organisationen zusätzlich über einen Leistungsauftrag mit dem Kanton oder einer Gemeinde. Dieser beinhaltet die Versorgungspflicht, welche durch die öffentliche Hand zusätzlich finanziell abgegolten wird. Damit verbunden ist die Verpflichtung, jeden Auftrag anzunehmen.
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Bezüglich Qualifikation des Personals müssen öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen die gleichen Standards erfüllen. Die Ausbildungsverpflichtung ist kantonal unterschiedlich. Sie besteht allerdings sowohl bei den öffentlichen wie auch bei privaten Anbietern.
Weil die staatlichen Spitex-Dienste bei weitem nicht alle Bedürfnisse abdecken können, sind private Anbieter unerlässlich und längst akzeptiert.